Ein Beitrag von Chris, geschrieben am 26. August 2008 in Klettercachen, Tipps:

Die Armbrust und das Waffengesetz

Immer wieder stellt sich beim Klettercachen die Frage: Wie bekomme ich das Seil auf den Baum. Die Antwort kann lauten: mit einer Armbrust.

Am dritten Tag nach der Lieferung durch den netten Versandhändler, kam ich natürlich prompt in eine Verkehrskontrolle. Und das in Baden-Württemberg, wo man so gerne nach verbotenen Gegenständen, Waffen und Drogen sucht und mein Auto mindestens zwei Mal im Jahr auf links dreht. Die Langhaarigen von der holländischen Grenze und dann auch noch mit Ringen unter den Augen…

“Wir würden gerne mal in Ihren Wagen sehen.”

Eigentlich wollte die nette Polizistin statt “würden gerne” bestimmt “werden” sagen. Das dürfen die nämlich. Ohne Anfangsverdacht.

“Dann fangen wir am besten im Kofferaum an, da liegt nämlich eine Armbrust drin!”

“Eine Armbrust? Sind sie Sportschütze?”

“Nein – Geocacher…”

Anfangs wollte man meinen Ausführungen kaum glauben, dass man einfach mit einer Armbrust durch die Gegend spazieren kann. Aber man kann. Das

Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426)

macht’s möglich. Es ist also nicht nur das Waldgesetz auf unserer Seite, sondern auch noch das Waffengesetz…


  1. Begriffsbestimmung

    Gemäß WaffG, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr 1.2.2 ist die Armbrust ein der Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand.

    Das bedeutet: Armbrust und Minderjährigkeit passen gar nicht zusammen.

  2. Erlaubnisfreie Arten des Umgangs Gemäß WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 dürfen Armbrüste

    1. erlaubnisfrei erworben und besessen werden (Nr. 1.10)
    2. erlaubnisfrei geführt werden (Nr. 3.2)
    3. erlaubnisfrei hergestellt und gehandelt werden (Nr. 4.2)
    4. erlaubnisfrei in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des WaffG verbracht und mitgenommen werden (Nr. 7.8)
  3. Also darf man bis hierher eigentlich so ziemlich alles, außer schießen.

  4. Schießen

    Laut WaffG „schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt“ (Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 7).

    Das „Abfeuern“ von Pfeilen bei der Armbrust ist demgemäß kein Schießen im Sinne des WaffG. Bingo :)

Quellen:

Nachtrag (08.05.2009):
Eine Abhandlung zur Thematik durch den Deutschen Schützenbund e.V. findet sich hier.

Kommentare:

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  • Kommentar von Irrlicht:

    Hallo,

    das mit der Armbrust ist eine interessante Sache. Wie sind denn Deine Erfahrungen mit dem Handling?
    Ich hatte auch schon mehrmals den Finger über dem Bestellknopf, habe es dann aber doch gelassen. Mit dem Bigshot, den mein Kletterpartner geordert hat ist das etwas “Ziviler” und klappt auch hervorragend.

    Grüße

    Joachim

    2. September 2008 @ 11:37
  • Kommentar von Chris:

    Der erste ausgiebige Test wird heute Abend stattfinden, danach weiß ich hoffentlich mehr.

    2. September 2008 @ 14:14
  • Kommentar von Rene:

    Heute abend? Hier bei uns? Kann ich mitkommen? Sabber…

    2. September 2008 @ 14:23
  • Kommentar von Chris:

    @Rene: Nö, du hast die Zitterpappel ohne uns ge-eff-te-efft. Da musst du halt zuhause bleiben ;)

    Wenn du willst, kannst du natürlich trotzdem mitkommen. *g*

    2. September 2008 @ 15:58
  • Kommentar von Irrlicht:

    Und wie war es mit der Armbrust? (interessiertguck)

    3. September 2008 @ 08:33
  • Kommentar von Chris:

    Es war eindeutig ein “ja, aber…”

    Eigentlich hat die Geschichte ja ganz gut geklappt, aber die Pfeile waren zu leicht. Sie waren aus 8mm Aluminium-Rohr, die vorne ein Gewinde und drei M8 Muttern bekommen haben. Ihr Gewicht reichte nur mit viel Wellenschlagen, die handelsübliche Baumarktschnur über die Astgabel zu ziehen.

    Der nächste Versuch findet mit massiven Alustäben und fünf Muttern statt. Außerdem werde ich wohl auf Angelschnur umrüsten.

    Ich denke, am Freitag Abend wird es neue Erkenntnisse geben ;)

    4. September 2008 @ 08:50
  • Kommentar von Jan:

    Und, war es mit der neuen Konfiguration erfolgreich?
    Wie wurde die Angelschnur geführt? Welche Höhen sind umsetzbar und wie sieht das mit dem Verheddern des Pfeils aus?

    22. September 2008 @ 22:39
  • Kommentar von Chris:
    20. Juni 2009 @ 14:38
  • Kommentar von Sven:

    Ich wüsste gern welche Armbrust ihr euch gekauft habt. Ich habe mir auch eine bestellt und wüsste nun gern ob eure deutlich schwächer ist als meine bestellte.
    Wenn ja, wäre es zumindest für GC ja ein Schuss in den Ofen gewesen….

    13. September 2009 @ 18:05
  • Kommentar von Sven:

    Ja nun habt ihr es freigeschaltet, aber ne Antwort gabs nicht…..

    14. September 2009 @ 22:35
  • Kommentar von Danny:

    § 42a relativiert eure Sicht etwas. Zu pauschal sollte man nicht alles als gegeben betrachten. Da wird es mit dem Führen der Armbrust schon heikel.

    12. März 2010 @ 20:19
  • Kommentar von hihatzz:

    Hallo, ich bin auf der Suche nach einer Armbrust um die Pilotleine über den Baum zu bekommen. Kann mir jemand einen Tipp geben welche sich dafür eignen oder weiß jemand wo man Rat bzw. Empfehlungen erhält.
    Danke schon mal im Voraus,
    hihatzz

    6. April 2010 @ 19:40

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